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  • +++ 15. Februar 2016, 9:15 bis 13:00 Uhr, Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund, In den Ministergärten 3, 10117 Berlin
    Produzentenbrunch anlässlich der 66. Berlinale
    In diesem Jahr unter dem Thema: „Urhebervertragsrecht: Entlohnung vs. Beteiligung?" Im Koalitionsvertrag von 2013 hieß es: „Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts". Ist aber eine Reform des Urhebervertragsrechts der richtige Weg? Das Urhebervertragsrechts beruht auf dem Gedanken einer Beteiligung an einem (möglichen) Erfolg. Damit ist aber vielen Kreativen wenig gedient. Gerade die vielen freiberuflichen Kreativen brauchen eine risikounabhängige und angemessene Entlohnung nach Erbringung ihrer Leistung viel nötiger als einen Beteiligungsanspruch. Den Unterschied zwischen Entlohnung und Beteiligung haben einige ausländische Rechtsordnungen deutlicher erkannt als die deutsche, was etwa an den amerikanischen „guilds" erkennbar wird. Das Panel widmet sich vor allem der Frage, ob und wie sich der Entlohnungsgedanke in deutsches Recht umsetzen ließe, ohne damit die Grundprinzipien des Urhebervertragsrechts in Frage zu stellen.
    Weitere Informationen und Anmeldung unter http://www.mediaconnect-bb.de/1298-0-2016-02-15-Produzentenbrunch.html?detail=1298&filter=&filter_id
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